Heilberufeberatung

Beratung von Ärzten und anderen Heilberufen

Im Bereich der Besteuerung von Ärzten und anderen Angehörigen des
Gesundheitswesens sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten.

Durch die Spezialisierung auf diesen Bereich bieten wir neben den
Kernaufgaben wie Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Erstellung
der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sämtliche fachspezifischen
Beratungsleistungen an.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Spezielles Ertrag- und Umsatzsteuerrecht für Ärzte, Zahnärzte und
    andere Gesundheitsfachberufe
  • Praxisgründung, Praxisübernahme
  • Auswertung der wirtschaftlichen Kennzahlen zur Optimierung von
    Ertragspotenzialen
  • Zulassungsverfahren bei der KV, Übertragung der vertragsärztlichen Praxis, Job-Sharing
  • Praxiskooperation und Praxisfusion, z. B. Praxisgemeinschaften, BAG und MVZ
  • Praxisbewertung
  • Abrechnung nach EBM, GOÄ, BEMA, GOZ
  • Ärztliches und zahnärztliches Berufsrecht

Ihre Ansprechpartner:

Markus Grudzenski
Steuerberater
Fachberater für den Heilberufebereich

Steffen Vierhaus
Steuerberater
Zertifizierte Fachkraft für das
Ärzte- und Zahnärztemandat (IFU/ISM)

Für weiterführende zivil- und berufsrechtliche Fragen steht zudem bei unseren Kollegen der Sozietät Potthoff-Kowol & Frankhof eine Rechtanwältin mit dem Schwerpunkt Medizinrecht zur Verfügung

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