Baupreisindizes: BMF passt Regelherstellungskosten bei Immobilien an
Die Inflationsrate ist zurzeit relativ niedrig. Dass dies nicht unbedingt für die Baubranche zutrifft, sieht man an einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF). Denn die Beamten müssen sich regelmäßig mit der Inflationsrate des jeweils letzten Jahres beschäftigen, um entsprechende Anpassungen im Bewertungsgesetz bzw. bei der Erbschaftsteuer vornehmen zu können. Für Zwecke der Erbschaftsteuer müssen sie einen pauschalen Gebäuderegelherstellungswert ermitteln. Normalerweise passiert das durch den Vergleich mit anderen Objekten (Vergleichswerte). Liegen diese nicht vor, sieht das Gesetz die Pauschalen vor.
Die pauschalen Werte ergeben sich aus einer Anlage zum Bewertungsgesetz. In dieser Anlage befinden sich Werte für die Herstellungskosten von Wohn- und Nichtwohngebäuden in konventioneller Bauart pro Quadratmeter in Euro. Sie betragen zum Beispiel für ein seit 2000 errichtetes, unterkellertes Ein- bzw. Zweifamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss 1.110 EUR/qm. Dieser Betrag stammt allerdings aus dem Jahr 2010 und muss der Inflation angepasst werden.
Das ist nun für das abgelaufene Jahr 2015 geschehen: Der Betrag wurde auf 1.233,21 EUR/qm erhöht. Dieser Wert ergibt sich aus den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft. Er zeigt aber auch, dass die Baukosten in den letzten fünf Jahren um ca. 11 % gestiegen sind.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Erbschaft-/Schenkungsteuer |
(aus: Ausgabe 04/2016)
Source: Mandanten-Infos
Comments are closed.