Besteuerung von Investmentfonds: Bundesregierung bringt Reform der Investmentbesteuerung auf den Weg

Am 24.02.2016 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen neben der Ausräumung von EU-rechtlichen Risiken, die sich aus den unterschiedlichen Besteuerungsregelungen für in- und ausländische Investmentfonds ergeben, auch einzelne Steuersparmodelle verhindert und administrativer Aufwand abgebaut werden.


Konkret soll das Besteuerungssystem für Publikums-Investmentfonds – also solche Investmentfonds, die jedem Anleger offenstehen – so geändert werden, dass bereits auf Ebene des Fonds bestimmte Erträge (Dividenden, Immobilienerträge) besteuert werden. Bisher erfolgte dies ausschließlich beim Anleger. Alle anderen Ertragsarten (z.B. Zinsen, Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren, Erträge aus Termingeschäften) sind auf Fondsebene weiterhin steuerfrei.


Der Gesetzentwurf sieht Ausnahmen von der Besteuerung vor, soweit bestimmte steuerbefreite Anleger (insbesondere Kirchen und gemeinnützige Stiftungen) investiert haben oder die Anteile im Rahmen von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen gehalten werden.


Beim Anleger sind die Ausschüttungen eines Publikums-Investmentfonds grundsätzlich in voller Höhe zu versteuern. Die Vorbelastung mit Steuern auf Ebene des Fonds soll künftig beim Anleger mittels einer Teilfreistellung kompensiert werden. Bei der Kapitalanlage in Aktienfonds sind beispielsweise beim Privatanleger pauschaliert 30 % der Erträge steuerfrei. Bei Immobilienfonds sind bei allen Anlegergruppen 60 % (beim Investitionsschwerpunkt in Auslandsimmobilien 80 %) der Einkünfte steuerfrei. Die Steuererhebung gegenüber den Anlegern erfolgt, wie bisher, im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs.


Dieses geänderte Besteuerungssystem hat dann auch Auswirkungen auf die jährliche Steuerbescheinigung, die der Anleger erhält. Sie soll nur noch vier statt bisher bis zu 33 Angaben enthalten.


Weitgehend unverändert bleiben sollen die Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds. Außerdem enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Bekämpfung von Steuergestaltungen.


Hinweis: Die Neuregelungen zur Besteuerung von Publikums-Investmentfonds sollen erstmals ab dem 01.01.2018 anzuwenden sein. Lediglich die Regelungen zur Missbrauchsbekämpfung sollen bereits rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft treten.

Information für: Kapitalanleger
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 05/2016)

Source: Mandanten-Infos