Finanzverwaltung: Entwurf neuer Körperschaftsteuerrichtlinien
Nahezu alle Gesetze in Deutschland – und damit auch und gerade die Steuergesetze – bedürfen der Auslegung, da der Gesetzgeber in der Regel zahlreiche auslegungsbedürftige Begriffe verwendet. Um innerhalb der Finanzverwaltung eine einheitliche Auffassung zu gewährleisten und gegenüber den Steuerpflichtigen eine geschlossene Meinung zu vertreten, weist das Bundesfinanzministerium alle Finanzbeamten an, wie sie ein Gesetz auszulegen haben. Diese Anweisungen nennen sich Richtlinien und sind für nahezu jede Steuerart vorhanden.
Diese Richtlinien sind allgemein zugänglich, das heißt jeder kann ihnen entnehmen, wie die Finanzverwaltung die Steuergesetze auslegt. Sie werden in unregelmäßigen Zeitabständen aktualisiert. Nachdem die Umsatzsteuerrichtlinien im Jahr 2010 und die Einkommensteuerrichtlinien im Jahr 2012 eine umfassende Verjüngungskur erhielten, sind nun in 2015 die Körperschaftsteuerrichtlinien (KStR) an der Reihe. Dabei werden aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen einbezogen, wie zum Beispiel die sogenannte kleine Organschaftsreform.
Neu ist die Nummerierung, die nicht – wie bisher – fortlaufend ist, sondern sich an jener der gesetzlichen Paragraphen orientiert.
Hinweis: Die KStR liegen bisher nur im Entwurfsstadium vor. Die Wirtschaftsverbände haben bis zum 30.06.2015 Zeit, sich zu diesen zu äußern. Erst danach werden die allgemein gültigen Richtlinien im Bundessteuerblatt veröffentlicht und sind dann anzuwenden.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Körperschaftsteuer |
(aus: Ausgabe 08/2015)
Source: Mandanten-Infos
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