Hacker: Absehen von elektronischer Übermittlung der Steuererklärung nur bei unbilliger Härte
Sorgen Sie sich um die Sicherheit Ihrer digital zugänglichen Daten? Vielleicht haben Sie bereits leidvolle Erfahrungen bei einem Kreditkartenbetrug, bei ausgespähten Passwörtern oder einem Phishingangriff durchlebt?
Auch Steuern können bzw. müssen teilweise elektronisch erklärt werden. Genau dagegen wehrte sich ein im Nebenberuf unter anderem als Autor und Fotograf tätiger Unternehmer aus Rheinland-Pfalz, da er die Gefahr eines Hackerangriffs und den Missbrauch oder den Diebstahl seiner Daten verhindern wollte. Darum erklärte er auch für das Jahr 2012 seine Steuern analog anstatt wie vorgesehen elektronisch.
Außerdem wollte er erreichen, auch zukünftig seine Steuererklärungen auf analogem Weg einreichen zu können. Hier spielte jedoch weder das Finanzamt noch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) mit. Denn laut Gesetz ist für Unternehmer eine elektronische Übermittlung der Steuererklärung vorgesehen. Einzige Ausnahme: Die Gewinneinkünfte betragen maximal 410 EUR.
Im Streitjahr war das zwar der Fall – insoweit wurde die analoge Steuererklärung des Unternehmers auch anerkannt. Für die Zukunft besteht aber kein genereller Anspruch, die Steuererklärung in Papierform abgeben zu dürfen. Von der Pficht zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung wäre einzig bei einer unbilligen Härte abzusehen. Eine solche ist aber nur denkbar, wenn die elektronische Übermittlung einen erheblichen finanziellen Aufwand verursacht oder wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten fehlen, die elektronische Übertragung zu nutzen.
Dies war hier jedoch völlig abwegig, da der Unternehmer die Erklärung mit einem Computerprogramm mit ELSTER-Schnittstelle erstellte und lediglich die Formulare ausdruckte. Von fehlenden Kenntnissen oder gar finanziellem Aufwand konnte keine Rede sein. Zudem – darauf wies das FG noch einmal hin – stellt auch der Diebstahl von nichtdigitalen Unterlagen ein Risiko dar. Sei es durch einen Einbruch oder das Abhandenkommen auf dem Postweg. Manche Risiken muss man einfach akzeptieren – dazu gehört auch das Risiko eines Hackerangriffs.
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(aus: Ausgabe 12/2015)
Source: Mandanten-Infos
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