Kindergeld: Wann gelten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als Pflegekinder?

Seit 2011 tobt in Syrien ein Bürgerkrieg. Spätestens seit Mitte 2015 ist uns allen bewusst geworden, wie nah dieses Land an Deutschland ist und wie schnell Hunderttausende von Flüchtlingen bei uns sein können. Mit diesem Artikel wollen wir uns nicht in die gesellschaftliche Debatte über Integration und Abschiebung einmischen. Vielmehr geht es um die steuerliche Behandlung von geflüchteten Menschen – ganz speziell um Kinder.


Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland erhalten für ihre ebenfalls hier lebenden (minderjährigen) Kinder in aller Regel Kindergeld. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Pflegekinder, adoptierte oder leibliche Kinder handelt. Doch wann gilt ein Kind als Pflegekind? Reicht eine Vormundschaft bereits aus?


Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat diese Frage zumindest im Fall eines Syrers bejaht, der schon seit Jahren in Deutschland lebt (mit Aufenthaltserlaubnis) und daher grundsätzlich Kindergeld beanspruchen kann. Seine beiden minderjährigen Geschwister sind 2015 aus Syrien geflohen und leben nun bei ihrem Bruder, der die Vormundschaft übernommen hat. Die Eltern harren weiterhin in Syrien aus, bis auf seltene Telefongespräche ist kein Kontakt möglich.


Normalerweise wird ein Pflegekind nur dann steuerlich anerkannt, wenn einerseits ein familienähnliches Band zwischen den Pflegeeltern und dem Kind vorhanden ist – was das FG im Streitfall bejaht hat. Vor allem erkannte es die außerordentlichen und erfolgreichen Bemühungen des Pflegevaters an, seine Geschwister in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Andererseits muss für die Beurteilung als Pflegekind das Pflege- und Obhutsverhältnis zu den leiblichen Eltern aufgehoben sein. Bei schulpflichtigen Kindern wird das in der Regel erst nach zwei Jahren Trennung angenommen. Den Bürgerkrieg wertete das FG aber als eine Ausnahmesituation und sprach dem syrischen Bruder das Pflegekindergeld für seine Geschwister daher zu.


Hinweis: Das Steuerrecht ist zwar kompliziert und oft überreguliert. Dieses Urteil zeigt aber, dass es auch auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren kann.

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zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 01/2017)

Source: Mandanten-Infos