Riester für Beamte: Nachversicherung in der Deutschen Rentenversicherung sichert Riester-Zulage
Als Arbeitnehmer haben Sie die folgende Frage möglicherweise schon von uns gehört: „Haben Sie der elektronischen Datenübermittlung zugestimmt?“ Das dürfte beispielsweise im Zusammenhang mit Ihren Vorsorgebeiträgen vorgekommen sein.
Zugegeben, mittlerweile können Sie sich in den meisten Fällen gar nicht mehr entscheiden – Sie werden lediglich darüber informiert, dass eine Übermittlung an das Finanzamt stattfindet. Doch zumindest für ältere Fälle oder für Ausnahmen, in denen noch eine Entscheidung möglich ist, können Sie die steuerliche Abzugsfähigkeit Ihrer Beiträge nur dann erlangen, wenn Sie spätestens zwei Jahre nach dem Beitragsjahr in die Datenübermittlung einwilligen.
Das war der Grundsatz – und hier kommt die Ausnahme, die eine Referendarin unlängst erstritten hat. Dazu muss man wissen, dass die Referendarin als Beamtin auf Widerruf von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit war. Nach dem Ende ihres Referendariats beantragte sie, nachträglich für 2008 freiwillig rentenversichert zu sein, und leistete entsprechende Beiträge. Unter anderem kam sie so in den Genuss einer Altersvorsorgezulage zu ihrer Riester-Rente.
Allerdings änderte das Finanzamt seine Meinung später und forderte die Zulage mit dem Argument zurück, dass die Referendarin wegen der fehlenden Einwilligung in die Datenübermittlung für die Riester-Rente nicht zulageberechtigt gewesen sei. Für Beamte bzw. Beamte auf Widerruf führe der Weg zur Zulage ausschließlich über die elektronische Übermittlung der Daten über die geleisteten Riester-Beiträge.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat jedoch einen anderen Weg aufgezeigt: Durch die Nachversicherung in der Deutschen Rentenversicherung war die Klägerin nämlich auch zulageberechtigt, da sie wie jeder andere rentenversicherungspflichtige Angestellte behandelt werden musste. Die Nachträglichkeit änderte daran nichts. Die ehemalige Referendarin konnte somit trotz ihres ganzjährigen Beamtenstatus und trotz fehlender Einwilligung in die Datenübermittlung die Altersvorsorgezulage von 539 EUR behalten.
Hinweis: Die Behandlung als gläserner Bürger ist oftmals schon Realität. Doch trotz aller automatischen Datenübertragungen und -abgleiche sollten Sie nicht vergessen, dass auch elektronische Meldungen nicht immer korrekt sind. Denn letztendlich werden Maschinen auch nur von Menschen programmiert. Sollte Ihnen etwas bei den elektronischen Meldungen unstimmig vorkommen, sprechen Sie uns bitte an.
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zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 09/2015)
Source: Mandanten-Infos
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