Umsatzsteuer-Voranmeldung: Erhebliche Änderung in den Vordrucken für 2017
Das Bundesfinanzministerium hat den neuen Vordruck für die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das Jahr 2017 bekanntgegeben. Traditionell wird an den Vordrucken im Voranmeldungsverfahren nur selten etwas geändert. Diesmal gibt es jedoch eine für die Praxis sehr erhebliche Neuerung. Diese ergibt sich aus einer gesetzlichen Änderung der Abgabenordnung, die ab dem 01.01.2017 gilt.
Ab 2017 müssen amtliche Steuererklärungen, die zu einer ausschließlich automationsgestützten Steuerfestsetzung führen können, eine besondere Anforderung erfüllen: Sie müssen es dem Steuerpflichtigen ermöglichen, in einem dafür vorgesehenen Abschnitt oder Datenfeld der Steuererklärung zusätzliche Angaben zu machen, die seiner Ansicht nach Anlass für eine Bearbeitung durch einen Amtsträger geben. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige selbst einschätzen muss, ob für die Bearbeitung der Steuererklärung weitere Angaben erforderlich sind und gegebenenfalls eine nähere Prüfung durch das Finanzamt notwendig ist. Eine Angabe ist auch erforderlich, wenn der Steuerpflichtige bei den in der Steueranmeldung erfassten Angaben bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt hat.
Hinweis: Sollten ergänzende Angaben zu der Erklärung erforderlich sein, müssen diese in einer gesonderten Anlage gemacht werden. Die Anlage muss selbst erstellt und mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung“ gekennzeichnet werden.
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zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 01/2017)
Source: Mandanten-Infos
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